Bürgerservice, Bildung und Soziales

Vaterschaftsanerkennung


Beschreibung

Die Anerkennung seiner Vaterschaft kann bei

beurkundet werden.
Erforderlich für die Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden. Bei minderjährigen Müttern ist zusätzlich die Zustimmung des Kindes nötig. Sie erfolgt durch dessen Vormund. Der Vater muss bei der entsprechenden Stelle persönlich erscheinen. Er muss auch seinen Personalausweis oder Pass vorlegen. Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht über einen Bevollmächtigten erklärt werden.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

 

 Antragsformular auf Zusendung einer Urkunde 


Gebühren

keine


Weiterführendes

 

Standesamt Online


Ansprechpartner

Frau Bading
Raum 117
Marktplatz 1
Telefon 033971 85-283
Telefax 033971 85-299

Frau Wiechert
Raum 117
Marktplatz 1
Telefon 033971 85-282
Telefax 033971 85-299