Bürgerservice, Bildung und Soziales

Meldebescheinigung


Kurzinformationen

 

Eine Meldebescheinigung bzw. Haushaltsbescheinigung kann für verschiedene Zwecke (z. B. Finanzamt, Elterngeld, Erziehungsgeld sowie andere soziale Leistungen) erstellt werden. Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein. 

 


Rechtsgrundlagen

 Gesetz über das Meldewesen im Land Brandenburg


Notwendige Unterlagen

 

bei persönlicher Beantragung:

 

bei schriftlicher Beantragung:

 

Antrag für Meldebescheinigung (PDF)


Gebühren

 

Die Gebühr beträgt 5,00 €

 


Ansprechpartner

Frau Schmidt
Raum 110
Marktplatz 1
Telefon 033971 85-285
Telefax 033971 85-299

Herr Sperling
Raum 110
Marktplatz 1
Telefon 033971 85-281
Telefax 033971 85-299