Bürgerservice, Bildung und Soziales

Kitaplatz, anmelden


Kurzinformationen

 

Der Antrag auf Betreuung in einer Kindertagesstätte kann ab dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes gestellt werden.

Sobald die Aufnahme in die Kindertagesstätte möglich ist, wird der Antragsteller durch die Verwaltung informiert und zur Einreichung notwendiger Unterlagen aufgefordert.

 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Weiterführendes

 

zuständige Behörde:


Ansprechpartner

Frau Mäusling
Raum 203
Marktplatz 1
Telefon 033971 85-261
Telefax 033971 85-245