Bürgerservice, Bildung und Soziales

Genehmigungspflichtige gewerbliche Tätigkeit


Kurzinformationen

Es gilt zwar im Gewerberecht grundsätzlich Gewerbefreiheit, der Gesetzgeber fordert jedoch für besonders sensible Bereiche bestimmte Zulassungsvoraussetzungen. Man unterscheidet hier zwischen

Personen- und raumbezogenen erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten

und

nur personenbezogenen erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten

Um eine der aufgeführten erlaubnispflichtigen Tätigkeiten beginnen zu dürfen, muss eine Erlaubnis erteilt worden sein.
 


Rechtsgrundlagen


Gebühren

510,00 € bis 695,00 €

Bei gleichzeitiger Erteilung von mindestens zwei Erlaubnissen und für jede weitere Erlaubnis verringert sich die Gebühr um 255,00 €

 

Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO) 


Weiterführendes

 

Gewerbemeldung online  

 

wichtige Informationen zur EU-Dienstleistungsrichtlinie


Ansprechpartner

Frau Wolff
Ordnungsamt
Marktplatz 3
Telefon 033971 85-295
Telefax 033971 85-245