Personenstandsurkunde
Kurzinformationen
Dazu gehören Geburtsurkunden, Abstammungsurkunden, mehrsprachige internationale Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch sowie Sterbeurkunden.
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt.
Beschreibung
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen.
Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gem. § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass,
Stammbuch oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
Antragsformular auf Zusendung einer Urkunde
Gebühren
Beglaubigte Abschriften / Auszüge aus dem Familienbuch € 10,00
Alle übrigen Urkunden wie z.B. Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden € 10,00
Weitere Ausfertigungen einer Urkunde, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.
Weiterführendes
elektronische Antragstellung
Ansprechpartner
Frau Bading
Raum 117
Marktplatz 1
(033971) 85-283
(033971) 85-299
Frau Klumb
Raum 117
Marktplatz 1
(033971) 85-282
(033971) 85-299