Bürgerservice, Bildung und Soziales
Wohngeld
Kurzinformationen
Die Wohngeldbehörde des Landkreises Ostprignitz-Ruppin ist zuständig für alle Gemeinden, Orte und Orts- bzw. Gemeindeteile des Landkreises (außer Stadt Neuruppin mit Ortsteilen).
Wohngeldstelle Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Das Wohngeld dient dazu, angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Brandenburg jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.
Der Bezug von Wohngeld setzt voraus, dass der sonstige Lebensunterhalt und ein Teil der Miete bzw. Belastung durch eigenes Einkommen bestritten wird.
Es gibt Wohngeld in zwei Formen als
Mietzuschuss für
- Mieterinnen und Mieter von selbst genutztem Wohnraum
- Eigentümer eines Mehrfamilienhauses
- Bewohner eines Heimes
Lastenzuschuss für
Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung (ihnen gleichgestellt sind beispielsweise erbbauberechtigte Personen und Personen, die ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, ein Wohnrecht oder Nießbrauch innehaben)
Faktoren für die Wohngeldberechnung
Das Einkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen (Haushaltsmitglieder)
Die Höhe der Miete unter Betrachtung der so genannten Mietobergrenze
Die Anzahl der Haushaltsmitglieder
Verfahrensablauf
Um Wohngeld zu erhalten müssen Sie bei der zuständigen Stelle oder bei der Wohnortgemeinde einen Antrag stellen. Ihr Wohngeldantrag ist auf den amtlichen Vordrucken zu stellen.
Formlos eingereichte Anträge bestimmen zwar den Antragszeitpunkt, Sie müssen jedoch einen formellen Antrag nachreichen.
Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Ersten des Monats geleistet, in dem der Antrag bei der Behörde eingeht. Eine rückwirkende Bewilligung ist grundsätzlich nicht möglich.
Ansprechpartner
Frau Spandehra
(033971) 85-280
(033971) 85-299