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Bürgerservice, Bildung und Soziales

Gewerbe, abmelden


Kurzinformationen

Anzeige der Beendigung (=Abmelden) eines stehenden Gewerbes.


Beschreibung

Die endgültige Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle ist der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein).

Die Abmeldung nur eines Teils der ausgeübten Tätigkeit ist nicht anzeigepflichtig. Sie kann jedoch als freiwillige Meldung (Korrektur unrichtig gewordener Daten) kostenfrei vorgenommen werden.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Erstattung der Anzeige:

  • Personalausweis oder Reisepass

bei Vertretung:

  • Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

 

Angebotene Formulare


Gebühren


Weiterführendes

 

Gewerbemeldung online  

 

wichtige Informationen zur EU-Dienstleistungsrichtlinie


Ansprechpartner

Frau Wolff
Ordnungsamt
Marktplatz 3
Telefon 033971 85-295
Telefax 033971 85-245