Bürgerservice, Bildung und Soziales
Gewerbe, abmelden
Kurzinformationen
Anzeige der Beendigung (=Abmelden) eines stehenden Gewerbes.
Beschreibung
Die endgültige Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle ist der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein).
Die Abmeldung nur eines Teils der ausgeübten Tätigkeit ist nicht anzeigepflichtig. Sie kann jedoch als freiwillige Meldung (Korrektur unrichtig gewordener Daten) kostenfrei vorgenommen werden.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
bei persönlicher Erstattung der Anzeige:
Personalausweis oder Reisepass
bei Vertretung:
Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
Gebühren
Weiterführendes
wichtige Informationen zur EU-Dienstleistungsrichtlinie
Ansprechpartner
Frau Wolff
Ordnungsamt
Marktplatz 3
(033971) 85-295
(033971) 85-245