Bürgerservice, Bildung und Soziales
Gewerbe, anzeigen
Kurzinformationen
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Beschreibung
Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein).
Die Bescheinigung der Anzeige berechtigt nicht zum Beginn oder zur Änderung oder Erweiterung oder Verlegung eines Gewerbebetriebes, wenn dafür eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist.
Ausländer, mit Ausnahme der EU-/EWR-Ausländer, die in eigener Person im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, bedürfen einer Aufenthaltsgenehmigung der dafür zuständigen Ausländerbehörde, nach der ihnen die Ausübung des betreffenden Gewerbes ausländerrechtlich gestattet ist.
Beabsichtigen Sie zur Ausübung des Ihnen erlaubten bzw. geplanten Gewerbes vorhandene bauliche Anlagen oder Teile davon und Grundstücksflächen zu nutzen, für die in der Ihnen bisher vorliegenden Baugenehmigung eine andere Nutzung festgeschrieben ist, so gehört Ihr Bauvorhaben nach § 66 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) zu den genehmigungspflichtigen Vorhaben. Bitte informieren Sie sich, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Rechtsgrundlagen
§§ 14-15 Gewerbeordnung (GewO)
Gebührenordnung des Ministers des Innern und für Kommunales - GebOMIK
Notwendige Unterlagen
bei persönlicher Erstattung der Anzeige: Personalausweis oder Reisepass
bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
bei juristischen Personen: Beglaubigte Abschrift der aktuellen Handelsregistereintragung
Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages sowie einer Vollmacht der Gründer zur Anmeldung des Gewerbebeginns vor der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister wie z. B. bei einer "GmbH i. G.".
Ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeanmeldung (bei persönlichem Erscheinen des Gewerbetreibenden i. d. R. nicht erforderlich).
Weiterführendes
wichtige Informationen zur EU-Dienstleistungsrichtlinie
Ansprechpartner
Frau Wolff
Ordnungsamt
Marktplatz 3
(033971) 85-295
(033971) 85-245