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Bürgerservice, Bildung und Soziales

Gaststättengewerbe anzeigen


Beschreibung

Anzeige eines vorübergehendes Gaststättengewerbes

 

„Wer anlassbezogen vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies unter Verwendung des Vordrucks nach dem Muster der Anlage zu diesem Gesetz (Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes - Gagev) zwei Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang), der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Die Behörde bescheinigt den Empfang der Anzeige...“


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Anzeige (PDF)

 


Gebühren

Einmalgebühr in Höhe von 38,40 EUR


Weiterführendes

 

Online-Verfahren für Ihre Anzeige

 

wichtige Informationen zur EU-Dienstleistungsrichtlinie

 


Ansprechpartner

Frau Wolff
Ordnungsamt
Marktplatz 3
Telefon (033971) 85-295
Telefax (033971) 85-245