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Bürgerservice, Bildung und Soziales

Sonderparkberechtigung für Bewohner


Kurzinformationen

Der Bewohnerparkausweis berechtigt zur Nutzung der Bewohnerparkplätze, beinhaltet aber keinen Anspruch auf einen eigenen Parkplatz. Ferner kann bei Fremdbelegung der Parkflächen nicht das Recht abgeleitet werden, ordnungswidrig zu parken.

 

Onlineantragsstellung:


Beschreibung

Bewohnerparkausweis gibt es für Fahrzeuge mit maximal neun Sitzplätzen und 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.


Rechtsgrundlagen

§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)

§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis (Kopie Vorder- und Rückseite)

  • Fahrzeugschein (Kopie)

  • Wenn der Antragsteller nicht Halter des Fahrzeuges ist, Nachweis über die dauernde Nutzung.

 

Antrag Bewohnerparkausweis (PDF)

 


Fristen

1 Jahr


Gebühren

Die Jahresgebühr beträgt 25,60 €


Ansprechpartner

Frau Schmidt
Raum 110
Marktplatz 1
Telefon (033971) 85-285
Telefax (033971) 85-299

Herr Sperling
Raum 110
Marktplatz 1
Telefon (033971) 85-281
Telefax (033971) 85-299