Straßenausbaubeiträge
Kurzinformationen
Wird nach der erstmaligen endgültigen Errichtung einer Erschließungsanlage eine Erneuerung oder Verbesserung der bereits vorhandenen Erschließungsanlage notwendig, handelt es sich um einen Straßenausbau.
In Brandenburg wurden die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 01.01.2019 abgeschafft.
Nur für Straßen, für die eine Beitragspflicht bis zum 31.12.2018 entstanden ist sind Straßenausbaubeiträge zu entrichten.
Ansprechpartner
Frau Biniarz
Kyritz, Maxim-Gorki-Str. 32
Marktplatz 1
033971 85-225
033971 85-245


