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Stadtentwicklung und Bauen

Baugenehmigung, beantragen


Kurzinformationen

Ein Baugenehmigungsverfahren ist erforderlich, wenn

  • das geplante Vorhaben nicht in der Liste der baugenehmigungsfreien Vorhaben (§ 55 BbgBO) aufgeführt ist oder

  • es sich nicht um die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden geringer oder

  • mittlerer Höhe im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans handelt oder

  • das Vorhaben nicht in vollem Umfang den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht oder

  • die Erschließung nicht gesichert ist.

 

Bauantrag und Bauvorlagen sind beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Bauamt, Virchowstr. 14-16, 16816 Neuruppin einzureichen.


Beschreibung

 

Bauvorlagen sind gemäß § 10 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich.

 


Rechtsgrundlagen

 


Weiterführendes


Ansprechpartner

Frau Huchel
Raum 302
Marktplatz 1
Telefon (033971) 85-254
Telefax (033971) 85-245

Frau Thormann
Raum 302
Marktplatz 1
Telefon (033971) 85-215
Telefax (033971) 85-245