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Zeugnissausgabe zum Schulhalbjahr 2020/21

22. 01. 2021

Gemäß §17 Absatz 4 der 4.SARS-CoV-2-EindV vom 08. Januar 2021 ist der

Präsenzunterricht bis zum 31. Januar 2021 grundsätzlich untersagt.

 

Vor diesem Hintergrund muss die Zeugnisausgabe für das 1. Schulhalbjahr

des Schuljahres 2020/2021 teilweise in Abweichung von der VV-Zeugnisse

erfolgen.

 

Es gelten folgende Maßgaben:

 

1. Schülerinnen und Schüler für die der Präsenzunterricht untersagt ist

oder die vom Präsenzunterricht befreit sind gilt:

  • Alle Zeugnisse erhalten als Datum des Ausgabetages den 29.01.2021

  • In Abweichung der Nummer 6 Absatz 4 Satz 1 VV-Zeugnisse werden

die Zeugnisse erst nach den Winterferien, am 08.02.2021 ausgegeben.

  • Dies gilt nicht für die Schülerinnen und Schüler der 6. Jahrgangsstufe.

Die Zeugnisse dieser Schülerinnen und Schüler sind wegen

des durchzuführenden Übergangsverfahrens in die weiterführenden

Schulen auf dem Postweg den Eltern gemäß Nummre 6 Absatz 5 VV-Zeugnisse zu übermitteln.

  • Der Postversand erfolgt mit einfachem Brief (nicht mit Postzustellungsurkunde).

  • Der Versand per Email ist aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten.

  • Sollte der Präsenzunterricht am 08.02.2021 nicht oder nur für bestimmte

Jahrgangsstufen oder Schulformen aufgenommen werden, erhalten die davon betroffenen Schülerinnen und Schüler resp. die Eltern das Zeugnis gemäß Nummer 6 Absatz 5 VV- Zeugnisse in der ersten Schulwoche nach den Winterferien ebenfalls postalisch übermittelt.

 

2. Die Winterferien finden wie geplant vom 1. bis 6. Februar 2021 statt.