Organisation des Unterrichtes ab 12.April 2021
Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Jahrgangsstufen 1 bis 6 der Grund-, Ober- und Gesamtschulen mit Grundschulteil, der Förderschulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Lernen“, „emotionale und soziale Entwicklung“, „körperliche und motorische Entwicklung“, „Sehen“ und „Hören“) besuchen weiterhin die Schule im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht (Wechselmodell).
Der Wechselunterricht wird mit einem breit angelegten Testkonzept begleitet. (weitere Informationen) Eltern und Lehrkräfte sind gebeten, die Umsetzung des Testkonzepts aktiv zu unterstützen.
Pflicht zur Präsenz ist weiter ausgesetzt
Die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler entscheiden darüber, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnehmen soll
- Die Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht bleibt unberührt.
- Die Erziehungsberechtigten informieren die Schulleitung formlos darüber, dass ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen wird; die Entscheidung darüber bezieht sich auf die gesamte Schulwoche.
- Die Lehrkräfte sollen – soweit möglich – die Schülerinnen und Schüler mit Aufgaben versorgen und ihnen damit ermöglichen, sich das im Präsenzunterricht Vermittelte selbst anzueignen.
- Ein Verzicht auf die Teilnahme am Präsenzunterricht in Grundschulen umfasst auch einen Verzicht auf die Teilnahme an Angeboten der Kindertagesbetreuung (Hort/Kindertagespflege) für diese Schülerinnen und Schüler.
- Die Schulleitung der Schulen mit Primarstufe und die Leitung der Horte stimmen sich über die Konsequenzen ab.
- Den Schulen in freier Trägerschaft steht es frei, so oder anders zu verfahren.
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