Bundesflagge auf dem Rathausturm
Heute am 23. Mai jährt sich zum 75. Mal der Tag der Verkündung des Grundgesetzes. Dazu wird die Bundesflagge auf Erlass des Ministeriums des Inneren auf dem Kyritzer Rathaus gehisst.
75 Jahre Grundgesetz Ein Fest für die Demokratie
Unser Grundgesetz hat 75 Jahre Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland ermöglicht – eine Erfolgsgeschichte. Aber sie ist keine Selbstverständlichkeit.
Und so hat alles begonnen:
Am 23. Mai 1949 wurde in Bonn das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet, dass am 25. Mai 1949 offiziell in Kraft trat. Seitdem ist es die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
Die Verfassung eines Staates begründet dessen politische Grundordnung in Form eines grundlegenden Gesetzespaketes. Über das Grundgesetz hatte der Parlamentarische Rat seit September 1948 verhandelt. Nachdem die Militärgouverneure der drei westlichen Besatzungsmächte dem Gesetz Anfang Mai zugestimmt hatten, musste noch die Zustimmung aller Bundesländer eingeholt werden. Bis auf Bayern erkannten es alle Länder durch ihre Parlamente als Verfassung des neuen gemeinsamen Staates an. Bayern stimmte dem Grundgesetz nicht zu, wohl aber seiner Aufnahme als Bundesland in die Bundesrepublik.
Der Tag der Unterzeichnung des Grundgesetzes war deshalb auch gleichzeitig der Tag der Gründung der Bundesrepublik Deutschland.
Die Feierlichkeiten werden am 23. Mai 2024 mit einem Staatsakt in Berlin beginnen. Im Anschluss findet vom 24. bis zum 26. Mai 2024 ein Demokratiefest statt, zu dem alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind.
Bild zur Meldung: Bundesflagge auf dem Rathausturm