Neue Hundehalteverordnung in Kraft getreten
Am 1. Juli ist die neue Hundehalteverordnung des Landes Brandenburg in Kraft getreten. Welche Veränderung diese mit sich bringt und worauf Hundehalter jetzt achten müssen:
Seit dem 01.07.2024 gilt im Land Brandenburg eine Anmelde- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde, die älter als 8 Wochen sind. Demnach muss die Haltung eines jeden Hundes (ungeachtet der Größe, des Alters, oder der Rasse), zusätzlich zur steuerlichen Anmeldung, unverzüglich der zuständigen Ordnungsbehörde angezeigt werden. Neben den Angaben, wie Halter, Rasse, Wurfdatum sowie Farbe des Hundes, ist die unveränderliche Nummer des Mikrochips mitzuteilen.
Um für Ihren bereits bei der Stadt Kyritz angemeldeten Hund die Nummer des Mikrochips anzuzeigen sowie zur Anmeldung eines Hundes, nutzen Sie bitte das Formular auf der Internetseite der Stadt Kyritz unter: Anmeldung eines Hundes
Für die Abmeldung Ihres Hundes bei der Stadt Kyritz nutzen Sie bitte das Formular auf der Internetseite der Stadt Kyritz unter: Abmeldung eines Hundes
Zudem ist jeder Hund, der älter als 8 Wochen ist, auf Kosten des Halters mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Diese Kennzeichnung wird von jedem Tierarzt durchgeführt. Registriert werden können die auf dem Chip gespeicherten Daten dann bei Haustierregistern wie Tasso oder Findefix. Für die Kennzeichnung gilt eine siebenmonatige Übergangsfrist ab dem 1. Juli 2024 bis zum 31. Januar 2025.
Für sogenannte „Kampfhunde“ besteht kein Haltungsverbot im Land Brandenburg mehr. Auch die alten Regelungen für Listenhunde der Kategorie II (z.B. Rottweiler oder Dobermann) gelten nicht mehr.
Dennoch können Hunde, unabhängig von der Größe oder Rasse, als gefährlich eingestuft werden, wenn sie beispielsweise einen Menschen oder ein Tier geschädigt haben, ohne selbst angegriffen oder dazu provoziert worden zu sein. Für die Haltung dieser Hunde hat der Halter ein Erlaubnisverfahren durchzuführen und folgende Auflagen durch die Ordnungsbehörde zu erfüllen: das Vorlegen einer Haftpflichtversicherung, die erforderliche Sachkunde, der Nachweis der Zuverlässigkeit, Grundstücksicherung, Maulkorb- und/ oder Leinenpflicht.
Des Weiteren ist zu beachten, dass jeder Hund beim Verlassen des Grundstückes ein Halsband oder Geschirr mit dem Vor- und Zunamen sowie der gegenwärtigen Anschrift der Halterin oder des Halters tragen muss.
An dieser Stelle möchten wir auf die Einhaltung der Stadtordnung hinweisen. Demnach sind Verschmutzungen durch Hundekot auf Straßen, Wegen und Anlagen unverzüglich durch die Tierhalter zu beseitigen. Weiterhin ist laut geltender Hundesteuersatzung jeder Hund innerhalb von 14 Tagen nach „Anschaffung“ steuerlich anzumelden!
Ihre Ordnungsbehörde
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