Bürgerservice, Bildung und Soziales
Kitaplatz, anmelden
Kurzinformationen
Der Antrag auf Betreuung in einer Kindertagesstätte kann ab dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes gestellt werden.
Sobald die Aufnahme in die Kindertagesstätte möglich ist, wird der Antragsteller durch die Verwaltung informiert und zur Einreichung notwendiger Unterlagen aufgefordert.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Weiterführendes
zuständige Behörde:
Ansprechpartner
Frau Mäusling
Raum 203
Marktplatz 1
(033971) 85-261
(033971) 85-245