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Bürgerservice, Bildung und Soziales

Personalausweis, beantragen


Kurzinformationen

Deutsche (im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes), die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis und/oder einen Paß zu besitzen. In Deutschland besteht nicht die Pflicht, diesen auch mit sich zu führen.

Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. 


Beschreibung

Ist für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt, hat dieser den Antrag für den Betreuten in dessen Anwesenheit zu stellen, wenn die Antragstellung zu dem Aufgabenkreis des Betreuers gehört. Beantragt ein ausweispflichtiger Jugendlicher (ab vollendetem 16. Lebensjahr) keinen Personalausweis, müssen der/die Sorgeberechtigte/n den Antrag stellen. Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen. Der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis ist beim Empfang eines neuen abzugeben. Der Verlust oder auch das Wiederauffinden ist unverzüglich der Meldebehörde anzuzeigen.

Ordnungswidrig handelt,

  • wer sich mit keinem gültigen Personalausweis, vorläufigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und

  • wer es in diesem Fall für sich oder als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt, einen entsprechenden Antrag zu stellen

  • wer mehr als einen Personalausweis besitzt


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Erstmalige Beantragung eines Personalausweises 

    • Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.

    • ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

    • die Geburtsurkunde

    • soweit vorhanden der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder Reisepass

    • bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde

  • Neubeantragung eines Personalausweises 

    • Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.

    • ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

    • bisheriger Personalausweis oder Reisepass

    • Namensänderungsurkunde (bei Namensänderung)

  • Vorläufiger Personalausweis 

    • Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.

    • ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

    • die Geburtsurkunde

    • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass


Fristen

Gültigkeit des Personalausweises:

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre

  • ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre

  • vorläufiger Personalausweis 3 Monate


Gebühren

  • Beantragung bis Vollendung des 21. Lebensjahres: 22,80 EUR

  • Beantragung ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,00 EUR

  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR


Weiterführendes

 


Ansprechpartner

Frau Schmidt
Raum 110
Marktplatz 1
Telefon (033971) 85-285
Telefax (033971) 85-299

Herr Sperling
Raum 110
Marktplatz 1
Telefon (033971) 85-281
Telefax (033971) 85-299